Anerkennung der Alexandertechnik

Alexandertechnik als eigenständiges Unterrichtskonzept

Die Alexandertechnik wurde vom Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Gesundheit, als eigenständiges Unterrichtskonzept anerkannt. Die Ausübung der Alexandertechnik steht nicht im Konflikt mit den Ausbildungsvorbehaltsgesetzen für Gesundheitsberufe. Das heißt, es wurde bestätigt, dass sich die Alexandertechnik wesentlich von therapeutisch ausgerichteten Ansätzen der im Ausbildungsvorbehaltsgesetz angeführten Gesundheitsberufe unterscheidet.
Diese Anerkennung als eigenständiger Ansatz hat zur Konsequenz, dass keine einschlägige Gesundheitsprofession wie bspw. Physiotherapie ausgeübt werden muss, um als AlexanderlehrerIn zu unterrichten.

Details der Stellungnahme vom Oktober 2004

"Die Alexandertechnik ist ein Unterrichtskonzept, das auf die Ökonomisierung und effiziente Gestaltung von Bewegungsabläufen abzielt. Sie bedient sich der Methode der Sensibilisierung und Wahrnehmung von persönlichen Bewegungsmustern, Erkennen von unphysiologischen Mustern und Korrektur derselben im Sinne einer Selbststeuerung.
In einem kinestätischen Selbstwahrnehmungsprozess werden Bewegungsmuster bewusst reflektiert und ein mentaler Umlernprozess eingeleitet. Ziel ist ein besserer Umgang mit dem Körper sowohl bei den täglichen Bewegungsabläufen als auch im Berufsleben.
Diese Ökonomisierung der Bewegungsabläufe geht mit einer Verbesserung des Körpergebrauchs einher.
Die Alexandertechnik versteht sich nicht als Therapie, ist keine besondere Behandlungsform für spezifische Krankheiten und auch keine Massage oder sonstige Manipulation mit den Händen. Sie unterscheidet sich damit wesentlich von den therapeutisch ausgerichteten Ansätzen der im Ausbildungsvorbehaltsgesetzt angeführten Gesundheitsberufen."


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